Jugendwohngemeinschaft

Infrastruktur

Die Jugendwohngemeinschaft, bestehend aus 4 Einzelzimmern für Jugendliche und jungen Volljährigen, verfügt über ausreichend Freizeit- und Gemeinschaftsflächen.

Angebot und Zielgruppe

Das Angebot der Jugendwohngemeinschaft bietet insgesamt 4 Plätze und richtet sich an männliche Jugendliche ab 16 Jahren und junge Volljährige, die über ein Mindestmaß an Eigenständigkeit in den wichtigsten Alltagsbezügen verfügen, um ein nur teilweise betreutes und begleitetes Leben selbständig führen zu können. Hierzu zählt auch die Bereitschaft, eine schulische oder berufliche Ausbildung zu verfolgen oder dieser nachzugehen. Der Fähigkeit, Absprachen mit den Betreuern zu treffen und diese einzuhalten, kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Pädagogische Konzeption

Die pädagogische Konzeption beruht auf den Prinzipien der Waldorfpädagogik und der ihr zugrundeliegenden Entwicklungspsychologie als pädagogische Basis. Auf ihr fußen die tragenden und stützenden Säulen der pädagogischen Konzeption: Bildungsplan, Traumapädagogik, Interkulturelle Pädagogik, Inklusionspädagogik und Förderpädagogik. In modifizierter Form bildet dieses Säulenmodell auch den pädagogisch-konzeptionellen Rahmen der Arbeit in der Jugendwohngemeinschaft für Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund.

Alternative zur Wohngruppe

Die Jugendwohngemeinschaft ist eine eigenständige Alternative zur Unterbringung und Betreuung in einer Wohngruppe. Sie ist ein Angebot für Jugendliche, die bereits eine rudimentäre Eigenständigkeit haben und die Motivation mitbringen, sich über diese Wohnform auf ein eigenverantwortlich geführtes Leben vorzubereiten. Eine verlässliche Absprachefähigkeit ist ebenfalls Voraussetzung.

Wohnen

Die Jugendlichen wohnen in einer Wohnung mit 4 Plätzen. Jedem Jugendlichen steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Die Küche, das Wohnzimmer und die sanitären Anlagen werden von allen Bewohnern gemeinsam benutzt. Die Jugendlichen versorgen sich weitgehend selbständig. Für die Sauberkeit und Pflege der Zimmer und der gemeinsam benutzten Räume sind die Jugendlichen überwiegend selbst zuständig und übernehmen hierfür Verantwortung.

Wochenstruktur

An den Wochentagen liegen die Betreuungszeiten vor allem in den Nachmittags- und Abendstunden. An den Wochenenden findet Betreuung vorwiegend samstags oder sonntags in Form von Freizeitangeboten statt. Die Betreuungszeit ist durch die Präsenz eines pädagogischen Mitarbeiters der Jugendwohngemeinschaft gewährleistet. Darüber hinaus ist eine Rufbereitschaft des Trägers ein¬gerichtet, so dass die Jugendlichen zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Mitarbeiter erreichen können.

Betreuung

Die Wohnform der Jugendwohngemeinschaft bietet somit durch die regelmäßige Anwesenheit des Fachpersonals vor Ort Beratung, Anleitung und Hilfestellung bei allen aufkommenden Fragestellungen, fördert zugleich die Möglichkeit der gegenseitigen Hilfe sowie die Bereitschaft, sich direkt miteinander auseinanderzusetzen, mit Kritik angemessen umzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden. Gleichzeitig verhindert die Wohngemeinschaft aber das Gefühl von Alleinsein und damit mögliche Gefahren der Vereinsamung.

Die Betreuungsarbeit in der Jugendwohngemeinschaft basiert auf einer individuellen als auch auf einer gruppendynamischen Komponente. Um das soziale Lernen in der Gemeinschaft gezielt zu fördern, werden deshalb verschiedene Themenfelder unter Anleitung der Pädagogen/in gezielt gemeinsam bearbeitet und vorangebracht. Dazu gehören Freizeitaktivitäten, die Gestaltung des Hauses und des Wohnumfeldes sowie themenbezogene Inhalte (Umgang mit Geld, Aufbau und Funktion von Behörden, Kultur).

Zielsetzung

Mit dem Angebot Jugendwohngemeinschaft können wir den individuellen Entwicklungsstand der Jugendlichen und jungen Volljährigen berücksichtigen und bereits bei der Aufnahme entsprechend mit einbeziehen. Bereits gelernte Entwicklungsschritte können stabilisiert und Ressourcen erkannt und gefördert werden. Somit schaffen wir für die jungen Menschen ein ihrem Alter und Fähigkeiten angemessenes Lernumfeld und unterstützen sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung mit dem Ziel einer weitest gehenden Verselbständigung. Die Jugendlichen und jungen Volljährigen sollen in die Lage versetzt werden, Ihren Alltag selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen.

Schule

Die Kinder und Jugendlichen der Wohngruppen werden hauptsächlich an unserem Parzival-Schulzentrum beschult. Unterschiedliche Schultypen bieten eine individuelle Beschulung für das Kind. Mehr Informationen zu den Schulformen finden Sie unter:

https://www.parzival-jugendhilfe.de/angebote/schulangebote/

Rechtsgrundlage

Die Jugendwohngemeinschaft zählt zu den sog. „sonstigen betreuten Wohnformen“ nach § 34 SGB VIII und wird in Verbindung mit § 27, § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) sowie § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) gewährt.

Das Angebot steht allen jungen Menschen unabhängig von deren Konfessions-, Religions- und Nationalitätszugehörigkeit zur Verfügung.